Verletzungen selbst zugefügt: Bundeswehrsoldaten erfinden Attacke durch Migranten

Wegen ihrer Unform sollen sie auf offener Straße angepöbelt und letztlich attackiert worden sein. Die Beschreibung der Angreifer deutete auf Migrationshintergrund hin. Nun aber die Wende: Die zwei Bundeswehrsoldaten sollen alles erfunden haben. Warum nur?

 

 

Am Rande der Innenstadt im beschaulichen Bad Hersfeld (Hessen), gegen sechs Uhr morgens, soll es passiert gewesen sein. Drei Unbekannte sollen am Mittwoch vergangener Woche zwei Bundeswehrsoldaten erst mit Worten wie «Hurensohn», «Kindsmörder» und «Nazi» beschimpft haben. Als einer der zwei 19-Jährigen auf die Männer zuging und sie zur Rede stellen wollte, griffen sie ihn an. Sein Kamerad eilte ihm zu Hilfe. Gemäß späteren Schilderungen sollen beide brutal ins Gesicht und Rücken geschlagen worden sein.

Demnach seien die Täter danach geflüchtet. Die zwei Soldaten beschrieben sie später bei der Polizei als junge Männer zwischen 20 und 30 Jahre alt, mit schwarzen Haaren, dunklen Augen und mit stark gebräunter Haut. Die Schilderungen deuteten auf einen Migrationshintergrund der Angreifer hin. Das Staatsschutzkommissariat des Polizeipräsidiums Osthessen nahm sogleich die Ermittlungen auf.

Nach bisherigen Erkenntnissen war alles nur vorgetäuscht

Nun aber kommt eine überraschende Wende in dem Fall. Den Angriff hat es so nie gegeben. Nach bisherigen Erkenntnissen hätten die zwei jungen Männer aus Neuenstein und dem südhessischen Wald-Michelbach die Straftat vorgetäuscht, teilte die Polizei mit. Das sei das Ergebnis der Ermittlungen des osthessischen Staatsschutzkommissariats.

Da stellt sich die Frage: Warum? Demnach wären sie wegen eines Verkehrsstaus am Mittwochmorgen zu spät zum Dienst in der Kaserne erschienen. Da sie aber arbeits- und dienstrechtliche Konsequenzen befürchteten, dachten sie sich die Attacke aus. Kurz bevor die dann zur Polizei gingen, um eine Anzeige zu erstatten, sollen sie sich gegenseitig die Verletzungen zugefügt haben. Nun müssen sich die zwei Bundeswehrangehörigen wegen des Verdachts der Vortäuschung einer Straftat verantworten.

 

Quelle: RT

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