Chemnitzer Messermörder hätte bereits 2016 abgeschoben werden müssen

Immer neue Details um den irakischen Kurden, der dringend tatverdächtig ist zusammen mit einem Syrer einen Deutschen am Wochenende in Chemnitz mit dutzenden Messerstichen abgeschlachtet zu haben, kommen nun ans Tageslicht. Medienberichten zufolge stellte er bereits 2016 einen Asylantrag in Bulgarien, wo man auch für dessen Verfahren zuständig sei. Deswegen hätte er bereits 2016 wieder dorthin abgeschoben werden müssen, was aber Dank der linksverseuchten Obrigkeit versäumt wurde.

Ein Sprecher des Chemnitzer Verwaltungsgerichts teilte mit, dass eine Abschiebung nach Bulgarien am 13. Mai 2016 als zulässig betrachtet wurde:

„Vollzogen wurde die Abschiebung in der Folgezeit jedoch nicht, weshalb die Überstellungsfrist von sechs Monaten ablief und das Bundesamt verpflichtet war, erneut über den Asylantrag zu entscheiden.“

Heute stellte sich zudem heraus, dass der Kurde bereits mehrfach vorbestraft war, unter anderem 2017 wegen gefährlicher Körperverletzung. Medien und Politik versuchen den Fall kleinzureden und lenken von ihrem eigenen Versagen dadurch ab, dass man sich wieder einmal verstärkt dem «Kampf gegen Rechts» verschreibt.

Insbesondere wurde Innenminister Horst Seehofer (CSU) im Juli scharf von Medien, CDU, SPD und linkem Milieu scharf angegriffen, weil er durchsetzen wollte, dass Asylbewerber konsequent abgeschoben werden, die bereits einen Antrag in einem anderen EU-Land gestellt haben. Er wurde teilweise deswegen als «Nazi» beschimpft, ebenso wie nun die Bürger von Chemnitz die gegen die steigenden Verbrechen von Merkels Asylanten auf die Straße gehen.