Afrikanische Mutter köpfte ihr Baby: Bundesgerichtshof kassierte Schuldspruch

Das Landgericht Lüneburg verurteilte im Januar eine afrikanische Mutter zu lebenslanger Freiheitsstrafe, nachdem sie ihr Kind erst erstickte und dann den Kopf abgeschnitten hatte. Nun hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf und der Prozess muss neu verhandelt werden, weil das Mordmotiv nicht ausreichend geklärt wurde und die Verteidigung nicht ausreichend darauf hingewiesen wurde, dass — anders als angeklagt —  das Urteil das Mordmerkmal «niedrige Beweggründe» zu begründen, welches die lebenslange Freiheitsstrafe legitimiert.  Die Verteidigung plädierte damals auf einen Freispruch hin, während die Staatsanwaltschaft wegen Totschlags 14 Monate forderte.