Deutscher Bundestag: Syrien-Einsatz wäre verfassungswidrig

Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zufolge wäre eine Beteiligung der Bundeswehr an einem militärischen Vergeltungsschlag für einen möglichen Giftgasangriff in Syrien ein Verstoß gegen die Verfassung.

«Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von «Vergeltungsschlägen» gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig», heißt es in der am Montag vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte erstellten zehnseitigen Expertise, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Verschiedene deutsche Politiker, wie Bundesverteidigungsministerin Ursula Von der Leyen hätten sich Zeitungsmeldungen zufolge für eine deutsche Beteiligung an einem Vergeltungsschlag in Syrien ausgesprochen.

Die SPD-Vorsitzende Andrea Nahles hat einem solchen Einsatz jedoch schon eine Absage erteilt.

Die westlichen Länder und die USA sind gegen einen Angriff der syrischen Armee auf Idlib, um die Schwächung der Terroristen zu verhindern. Sie drohen Syrien im Fall eines Chemiewaffenangriffs in der Provinz Idlib mit Vergeltungsschlägen.