Heinz-Christian Strache bleibt mit seiner Forderung nach Überprüfung der Abstimmung im EU-Parlament

Der österreichische Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) bleibt mit seiner Forderung nach Überprüfung der Abstimmung im EU-Parlament zur Einleitung eines sogenannten „Rechtsstaatsverfahrens“ gegen Ungarn vorerst erfolglos. Der juristische Dienst des EU-Rates in Brüssel erklärte sich für nicht zuständig.

„Es gehört nicht zur Praxis des Rates, in Verfahren anderer Institutionen zu überprüfen, ob diese die Verfahrensregeln ihrer eigenen Handlungen eingehalten haben, wenn sie Angelegenheiten in den Rat einbringen“, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme des Rechtsdienstes des EU-Rates an die österreichische EU-Ratspräsidentschaft. Es stehe außer Frage, daß das Europaparlament das Recht habe, einen Vorschlag für ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages zu machen. Wie das Parlament dazu gekommen sei, sei nicht Sache des Rates.

 

 

Quelle: Zuerst

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