Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen der Justizreform im Land eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen Polen einzureichen.
Wie bereits erwähnt, wurde die Entscheidung wegen der «Untergrabung des Grundsatzes der Unabhängigkeit der Justiz» nach der Verabschiedung des Warschauer Gesetzes «Über den Obersten Gerichtshof» getroffen.
Die Europäische Kommission fordert das Gericht auf, vorübergehende Maßnahmen zu ergreifen, bis sie eine Entscheidung zu dem Fall trifft, und betont, dass das polnische Recht mit dem EU-Recht unvereinbar ist.
Am 1. März unterstützte das Europäische Parlament die Einleitung des Sanktionsverfahrens gegen Polen wegen Verstoßes gegen europäische Grundsätze bei der nationalen Justizreform.