Der Geiselnehmer und mutmaßliche islamische Terrorist von Köln hätte bereits vor drei Jahren abgeschoben werden können

Der Geiselnehmer und mutmaßliche islamische Terrorist von Köln hätte bereits vor drei Jahren abgeschoben werden können. Allerdings habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die entsprechende Frist verstreichen lassen, berichtet der Kölner Stadtanzeiger. Demnach sei Mohammad A.R. Anfang 2015 über Tschechien in die Europäische Union eingereist und habe in Prag Asyl beantragt.

Am 2. März sei er jedoch nach Deutschland weitergereist und habe zwei Wochen später erneut einen Asylantrag gestellt. Laut der Dublin-Verordnung hätte Deutschland den Syrer zurück nach Tschechien abschieben können, da das Land für dessen Asylverfahren zuständig war. Hierfür gilt jedoch eine Frist von sechs Monaten. Danach erlischt die Pflicht zur Zurücknahme.

 

 

Quelle: Junge Freiheit

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