Ungarn akzeptiert das sogenannte ‘Rechtsstaatsverfahren’ nicht

Ungarn akzeptiert das sogenannte „Rechtsstaatsverfahren“ nicht, daß die EU gegen das Land losgetreten hat. Jetzt hat Budapest vor dem Gericht der Europäischen Union (EUG) einen Antrag zur Aufhebung des EU-Parlamentsbeschlusses eingereicht, der das „Rechtsstaatsverfahren“ gegen Ungarn vorsieht. Budapest argumentiert, daß die Abstimmung im EU-Parlament nicht regelgemäß gewesen sei.

Wir erinnern Sie daran, dass das Europaparlament hatte am 12. September in Straßburg für die Einleitung eines sogenannten Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn gestimmt. Dafür war eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Plenum nötig. 448 Abgeordnete stimmten für die Auslösung des Sanktionsverfahrens, 197 dagegen, 48 enthielten sich der Stimme. Bei der Ermittlung der notwendigen Mehrheit wurden die Enthaltungen nicht miteinbezogen.

 

 

Quelle: Zuerst!

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