In Deutschland spielt Kinder- und Jugendschutz immer weniger eine Rolle. Wer sich als Kind nicht von Afrikaner oder Araber vergewaltigen lässt, der gilt als Rassist. Klingt komisch, ist aber so. Das zeigt ein Fall in Deutschland.
In einer Kleinstadt in Brandenburg wurde ein 11-jähriges Mädchen von einem vorbestraften 21-jährigen Mann aus Eritrea sexuell belästigt. Vorbestraft deswegen, weil dieser Mann bereits ein Kind sexuell belästigt hat. Anstatt diesen Mann auszuweisen, wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bestraft. Für den Mann scheint es normal zu sein, dass man kleine Mädchen sexuell belästigt.
Für das Gericht auch, alles andere ist möglicherweise alles andere rassistisch. Selbstverständlich gilt vor Gericht die Unschuldsvermutung. Insbesondere dann, wenn Ausländer kleine Mädchen sexuell belästigen oder gar vergewaltigen. Passiert so etwas in Deutschland, so kommt es oftmals vor, dass man das Opfer als Lügnerin hinstellt.
Ob es das Streicheln und den Wangenkuss auf dem Spielplatz in Hohenstücken gegeben hat, ist inzwischen laut Märkische Allgemeine fraglich. Jedenfalls dann, wenn es darum geht, wenn es weiße Deutsche Kinder betrifft, denen so etwas mit Migranten widerfährt. Tut so etwas ein weißer Mann, kommt es zu einem medialen Aufschrei durch Feministinnen.
Der Fall mit dem kleinen Mädchen und dem schwarzen Mann, wird vor Gericht verhandelt. Dort es geht nicht mehr alleine um die besagte Unschuldsvermutung des pädophilen Migranten, sondern darum, ob das Kind in rassistischer Umgebung aufgewachsen ist.
Am meisten wundern sich die Richter, als Lillys Tante Hemmungen hat, das Wort „Ausländer“ auszusprechen, und den Angeklagten nur als „Mann“ bezeichnet. Warum? „Ausländer ist für mich ein Schimpfwort“, sagt die 36-Jährige. Die Jugendstrafkammer will dem Fall näher auf den Grund gehen. Der vorsitzende Richter spricht von Hinweisen auf eine „möglicherweise rassistische, ausländerfeindliche Umgebung“ des Mädchens.
Gerichte sind dem Gesetz unterworfen, sie sollen überprüfen ob menschliches Handeln im Einklang mit dem Gesetz steht. Besteht der Vorwurf, dass dies nicht der Fall ist, wie bei einer sexuellen Belästigung, dann gilt wie gesagt auch die Unschuldsvermutung. Aber seit wann ist es die Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob ein Kind in rassistischer Umgebung aufgewachsen ist, wenn es sich nicht von einem Afrikaner sexuell nötigen lassen will?
In Deutschland werden seit der Asylkrise immer wieder Frauen von Migranten belästigt, vergewaltigt und ermordet. Der große Anfang war die Silvesternacht 2015 und ein Ende nimmt keine Sicht. Aber Politik, Justiz und Medien versuchen solche Fälle zu relativieren, vertuschen und zu beschönigen. Viel lieber wäre ihnen wohl, wenn Kinder vom Staat derart umerzogen werden, dass sie sich freuen, wenn sie von Afrikanern, Pädophilen Grünen und Geistlichen vergewaltigen lassen.
Medial wird in Deutschland im Übrigen die Grüne Partei gefördert, die vor allem die Interessen von Pädophilen vertreten. In den 1980er Jahren wollte man Pädophilie legalisieren und sogar in Kindergärten fördern. In dieser Zeit wurden mehr als 2000 Kinder in Berlin sexuell missbraucht. Medien und Justiz machten er vor zwei Jahren darauf aufmerksam, nachdem diese Straftaten verjährt wurden. Möglicherweise deswegen, um Pädophile in Politik, Medien und Justiz zu schützen.