Die Bundesregierung hat nun einen ersten Referentenentwurf zum geplanten „Fachkräftezuwanderungsgesetz“ vorgelegt. Ihm zufolge, sollen Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten in Zukunft für sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland kommen dürfen.
Die Fachkräfte mit Berufsausbildung müssen „über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse oder höhere deutsche Sprachkenntnisse verfügen, soweit letztere für die Berufsausübung erforderlich sind“, heißt es im Entwurf.
Auch eine beschleunigte Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind im Entwurf vorgesehen, eine bisherige Beschränkung auf Berufe mit Engpässen soll im Gegensatz dazu entfallen. Auch die Vorrangprüfung soll in Zukunft nicht mehr beachtet werden müssen. „Verbunden wird dies jedoch mit der Möglichkeit, auf Veränderungen des Arbeitsmarktes unkompliziert reagieren zu können und die Vorrangprüfung in Arbeitsmarktregionen mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit oder für bestimmte Berufe beizubehalten beziehungsweise kurzfristig wieder einzuführen“, heißt es in dem Entwurf. Bei Verlust des Ausbildungsplatzes wird dem Ausländer sechs Monate Zeit gelassen, eine neue Lehrstelle zu finden.
Quelle: Zuerst!