Die neue Regelung beinhalte einerseits zahlreiche Erleichterungen für Berufsgruppen wie jener der Exekutivbeamten und Jäger: Ab Januar 2019 dürfen Letztere mit Schalldämpfer auf die Jagd gehen. Justizwachen und Militärpolizisten solle in Zukunft erlaubt sein, Faustfeuerwaffen auch in der Freizeit zu führen.
Bei Nicht-EU-Ausländern hingegen werden die Waffengesetze laut dem Portal verschärft: Die Reform verbiete allen Drittstaatsangehörigen ohne dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in Österreich, legal irgendeine Form von Waffe zu führen.
Zwar war Ausländern auch vorher schon durch den Paragraphen 11 des Waffengesetzes der Erwerb, der Besitz und das Führen diverser Waffenarten verboten gewesen. Dieses bereits bestehende Verbot wurde jetzt jedoch auch um Messer und Dolche erweitert.
Das Innenministerium soll am Mittwoch bestätigt haben, dass Drittstaatsangehörigen, die dieses Verbot ignorieren, in Zukunft schwere Strafen drohen würden. Illegaler Waffenbesitz soll in Österreich mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zwei Jahren geahndet werden.
Quelle: Sputnik