Ukraine: Rada unterstützt die Verhängung des Kriegsvölkerrechts

Die Abgeordneten des Volkes der Werchovna Rada (Parlament der Ukraine) haben die Initiative des Präsidenten der Ukraine Petro Poroshenko unterstützt, das Kriegsrecht im Land durch Wahl zu verhängen.


Also beschlossen die Parlamentarier, in der Ukraine ein Kriegsrecht zu verhängen. Für diese Entscheidung stimmten 276 Abgeordnete mit 226 Stimmen. Also wurde die Entscheidung getroffen.

Fast zu Beginn des Treffens wurde in der Rada eine zehnminütige Pause angekündigt, die schließlich mehr als zwei Stunden dauerte.

 

Einstimmig stimmte nur der Oppositionsblock dagegen.

Bei dem Treffen sprach der Sekretär des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrats Alexander Turchinov vor dem Parlament und beantwortete Fragen der Abgeordneten. Der ukrainische Führer Poroschenko, der näher am Beginn der Abstimmung stand, sprach auch mit Parlamentariern.

So wurde in bestimmten Regionen der Ukraine, nämlich Winnyzja, Luhansk, Mykolaiv, Odessa, Sumy, Charkow, Chernihiv, Kherson, Donezk und den Gewässern des Schwarzen und des Asowschen Meeres, das Kriegsrecht für 30 Tage eingeführt.

Erinnern wir uns an die Notwendigkeit, im Land nach dem Vorfall im Asowschen Meer am 25. November ein Kriegsrecht zu verhängen. Die Situation in der Straße von Kertsch zwischen Russland und der Ukraine hat sich erheblich verschlechtert.

Am Morgen rammte das Grenzschiff der Russischen Föderation während eines geplanten Übergangs vom Hafen von Odessa zum Hafen von Mariupol einen Schlepper der ukrainischen Seestreitkräfte. Danach gewann der Konflikt an Fahrt, der mit der Einnahme ukrainischer Matrosen endete.

Das Kriegsrecht (martial law im angelsächsischen Raum) ist die direkte militärische Kontrolle normaler ziviler Regierungsfunktionen, insbesondere als Reaktion auf einen vorübergehenden Notfall wie eine Invasion oder eine größere Katastrophe oder in einem besetzten Gebiet.
Als Kriegsvölkerrecht werden zusammenfassend zwei verschiedene Aspekte des internationalen öffentlichen Rechts bezeichnet.
Zum einen zählt zu diesem Bereich des Völkerrechts das Recht zum Krieg (ius ad bellum), also Fragen der Legalität des Führens eines Krieges.
Zum anderen gehört zum Kriegsvölkerrecht auch das Recht im Krieg (ius in bello), also Regeln zum Umgang mit Kombattanten, Nichtkombattanten, Kulturgut und andere Vorschriften, welche die mit einem Krieg verbundenen Leiden und Schäden vermindern oder auf ein unvermeidbares Maß beschränken sollen.
Ob und inwieweit es zu einer militärischen Auseinandersetzung kommt, kommt darauf an, aus welchem Aspekt her man von diesem Recht gebraucht.