EuGH-Anwalt: London kann Brexit-Antrag einseitig zurücknehmen

 

Einem Gutachten des EuGH-Generalanwalts zufolge könnte Großbritannien ohne Zustimmung der anderen EU-Staaten den Austrittsantrag zurückziehen.

Großbritannien kann, sollte es das wollen, auch einseitig seinen Austrittsantrag zurückziehen. Die Zustimmung der anderen 27 EU-Mitglieder sei dafür nicht nötig, hieß es in einem Gutachten des EuGH-Generalanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Dienstag. Die Möglichkeit bestehe demnach bis zum förmlichen Abschluss eines Abschlussvertrages. Abgeordnete aus Schottland, das gegen den Brexit ist, hatten diesbezüglich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefragt – in der Hoffnung, dass durch die Möglichkeit des einseitigen Ausstiegs ein zweites Brexit-Referendum wahrscheinlicher wird, in dem die Briten für einen Verbleib in der EU stimmen könnten. Der EuGH ist an die Empfehlungen seiner Generalanwälte nicht gebunden, folgt diesen in der Regel aber.