Großbritannien und Schweiz einigen sich auf Verkehrsfreiheit an Grenzen nach Brexit

Nach dem Brexit sollen Schweizer Staatsangehörige in Großbritannien und britische Staatsangehörige in der Schweiz ihre bisherigen Rechte behalten.

Der schweizerische Bundesrat hat ein entsprechendes Abkommen mit Großbritannien genehmigt. Mit dem nun genehmigten Abkommen behielten Schweizer und britische Staatsangehörige ihre Rechte, die sie gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen erworben hätten, teilte der Bundesrat am Donnerstag mit. Dies seien vor allem Aufenthaltsrechte.

Das neue Abkommen ermöglicht den Stopp der derzeit zwischen beiden Ländern bestehenden Dienste, teilte die Regierung in  Bern mit.

Bei einem ungeordneten Brexit ohne Austrittsabkommen würde dem Bericht zufolge das Abkommen zwischen der Schweiz und Großbritannien bereits ab dem 30. März 2019 vorläufig angewendet.

Die Schweiz und Großbritannien haben vor einer Woche außerdem ein Abkommen zur Bewahrung der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zueinander nach dem Brexit unterzeichnet. Auch dieses Abkommen soll sofort relevant werden, wenn es zum ungeordneten Brexit kommt. Bereits unterzeichnet haben die beiden Länder auch ein Abkommen für den Luftverkehr. Dieses soll gewährleisten, dass die bestehenden Regelungen nach dem Brexit lückenlos beibehalten werden.

Ende 2017 lebten rund 43.000 britische Staatsangehörige in der Schweiz und rund 34.500 Schweizer Staatsangehörige in Großbritannien.