In Estland sind Änderungen am Strafvollzugskodex vorgenommen worden, die den Tatbestand von Verbrechen gegen Sicherheit, Unabhängigkeit und territoriale Integrität präzisieren. Wie das estnische russischsprachige Portal ERR berichtet, wird jetzt „die Schaffung bzw. Unterstützung einer negativen Einstellung zum Land“ strafrechtlich geahndet.
Auch juristische Personen, die „Verbrechen gegen die Republik Estland begangen haben“, werden laut dem novellierten Kodex zur Verantwortung gezogen. Es kann sich um eine Geldstrafe, aber auch um die Beschlagnahme des Vermögens der betreffenden Firma handeln, wenn dieses auf verbrecherischem Wege erwirtschaftet worden sein soll.
Als Einzelverbrechen wird laut dem Portal gegen die Sicherheit Estlands gerichtete Tätigkeit im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes betrachtet. Der angeklagten Person drohen bis zu zwölf Jahre Haft.