Graz: Oberlandesgericht bestätigt Freisprüche in der Berufung im Identitären-Prozess

Am heutigen Mittwochnachmittag fand die Berufungsverhandlung gegen 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären Bewegung Österreich im Grazer Oberlandesgericht statt.

Wie am Nachmittag bekannt geworden ist, hat das Oberlandesgericht sämtliche Freisprüche aus dem erstinstanzlichen Urteil bestätigt. Das schreibt die Tagesstimme aus Österreich. Gleichwohl wurden zwei Angeklagte nun auch rechtskräftig verurteilt. Aber der schlimmste Vorwurf ist vom Tisch.

Alle Aktivisten sind damit vom Vorwurf der „Bildung einer kriminellen Vereinigung” und Verhetzung rechtskräftig freigesprochen. Vom Richter hieß es dazu, dass man die Identitäre Bewegung (IB) nicht gut finden muss, sie aber keine Bewegung sei, die darauf abzielt, Verhetzung oder schwere Sachbeschädigung zu begehen.

Damit folgt das Gericht dem erstinstanzlichem Freispruch im Identitären‐Prozess im vergangenen Sommer. Bereits die Anklageerhebung wurde in Österreich juristisch betrachtet im linken politischen Lager kritisiert. Der Vorwurf einer sogenannten «Gesinnungsjustiz» wurde gar erhoben. Zudem wurden Bedenken im Hinblick auf die Reichweite dieses Urteils erhoben, wenn die Anklage erfolgreich gewesen wäre.

Vor etwa sechs Monaten mussten sich 17 Aktivisten und Sympathisanten der Identitären in einem Prozess unter anderem wegen des Vorwurfs verantworten, eine kriminelle Vereinigung nach §278 StGB zu bilden. Nach insgesamt zehn Prozesstagen stand aber fest, dass der Tatbestand nicht erfüllt war.

Daher wurden in diesem Punkt alle Beteiligten freigesprochen. Auch zum Vorwurf der Verhetzung (§283 StGB) gab es Freisprüche für die Angeklagten (News Front berichtete im Sommer 2018). Zwei Angeklagte wurden allerdings wegen Körperverletzung und Nötigung beziehungsweise Sachbeschädigung zu Geldstrafen von 720 beziehungsweise 240 Euro verurteilt.