Jetzt hat auch Österreich ein sogenanntes EU-„Vertragsverletzungsverfahren“ am Hals. Im Visier der Brüsseler Bürokraten ist die von der österreichischen ÖVP-/FPÖ-Regierung beschlossene Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland. Die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte am Donnerstag in Brüssel: „Indexierung ist zutiefst unfair.“
Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, daß Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen. Bereits im Oktober hatte sie klar gemacht, daß sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz für die Indexierung in Österreich verabschiedet würde.
Kommissarin Thyssen ließ es sich nicht nehmen, die österreichische Regelung mit besonders scharfen Worten zu kritisieren. „Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU“, sagte sie. Die EU-Kommission habe immer klargemacht, daß es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu einer deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.
„Der österreichische Indexierungsmechanismus ist diskriminierend, da er zu einer Verringerung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich führt, nur weil deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen“, erklärte die Kommission in einer Pressemitteilung.
Die österreichische Regierung geht demgegenüber weiterhin davon aus, daß die per Verordnung vorgenommene Indexierung, die seit 1. Januar gilt, rechtskonform ist, wie Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) deutlich machte. Bogner-Strauß nahm den Start des Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelassen auf und sagte:
„Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, daß die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist.“
Quelle: Zuerst!