Den Haag: IGH weist Antrag der USA gegen Iran mangels Zuständigkeit ab

Der Internationale Gerichtshof in Den Haag (IGH) hat einen Antrag der USA, wonach sich das Gericht als nicht zuständig erklären sollte, abgewiesen, berichtet ParsToday.

Der Internationale Gerichtshof hat am Mittwoch eine Klage Irans gegen die USA wegen der Beschlagnahme iranischer Vermögen zugelassen und mitgeteilt: «Der Gerichtshof ist für die Untersuchung dieser Akte als ein Teil der Iran-Klage zuständig.»

Ein Gericht in den USA hatte am 3. Juli 2012 Iran die Beteiligung an Terroranschlägen in der «Peterson»-Akte vorgeworfen und Iran zu acht Milliarden Dollar an die Überlebenden des Anschlags von Beirut vom Jahr 1993 verurteilt. Die Gelder gehörten zu den eingefrorenen iranischen Guthaben in den USA.

Im April 2016 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten, unter dem Einfluss und Druck der Legislative und der Exekutive das Urteil eines New Yorker Gerichts, dass 1,75 Milliarden US-Dollar der Vermögenswerte des iranischen Volkes an die Kläger der «Peterson»-Akte beschlagnahmen wollte, annulliert.

Iran hatte Klage diesbezüglich gegen die USA beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag (IGH) eingereicht. Bei dem Anschlag auf eine US-Kaserne in der libanesischen Hauptstadt Beirut waren am 23. Oktober 1983, 241 US-Soldaten getötet worden. Fälschlicherweise wurde das Attentat der Islamischen Republik Iran zugeschrieben. Iran hat die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen.

Vorschriften, die internationale Rechte und Konventionen verletzen sowie Grundsätze der Immunität von Staaten und ihren Eigentümern, als auch diskriminierende Vorschriften, die die Einschränkung der Aktivitäten iranischer Unternehmen und der Zentralbank der Islamischen Republik Irans anvisieren, gehören zu den Schwerpunkten der Klage Irans gegen die USA.