Einen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht hat die Alternative für Deutschland erreicht. Das Gericht entschied, daß der Verfassungsschutz die Partei nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnen darf.
Das berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin Zuerst! am Dienstag. Das Bundesverfassungsschutzgesetz enthalte keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, wonach eine Partei ein sogenannter „Prüffall“ sei, erklärte das Gericht.
Zudem komme der Bezeichnung als „Prüffall“ in der Öffentlichkeit eine „negative Wirkung“ zu. Mangels Rechtsgrundlage sei dieser Eingriff in die Rechte der AfD „rechtswidrig und auch unverhältnismäßig“.
Dadurch, daß die Behörde eine Unterlassungserklärung abgelehnt hat und ihr Vorgehen für rechtmäßig halte, bestehe auch Wiederholungsgefahr.
Daher sei dem Antrag bereits im Eilverfahren stattzugeben gewesen, da noch in diesem Jahr Europa- und Landtagswahlen anstehen. Ob gegen das Urteil Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt wird, ist noch unklar.
AfD-Parteichef Jörg Meuthen erklärte: „Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, daß das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht.“
Mit dem Urteil sei die „politisch motivierte Instrumentalisierung“ des Geheimdiensts gegen die AfD vorerst gescheitert.