Ungarn: «Anti-Soros-Gesetz» verstößt nicht gegen die Verfassung

Punktsieg für die Regierung Orbán: das ungarische Verfassungsgericht hat jetzt das von der EU heftig kritisierte Gesetz als verfassungskonform eingestuft, das Freiheitsstrafen für sogenannte „Flüchtlingshelfer“ vorsieht.

Das schreibt das deutsche Nachrichtenmagazin Zuerst! am Freitag. Die ungarische Regierung sieht in deren Aktivitäten „Beihilfe zur illegalen Migration“. Die EU-Kommission hatte wegen des Gesetzes sogar ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet.

Nun hat das Budapester Höchstgericht das Gesetz im Kern für verfassungskonform erklärt, in Detailfragen aber nachgebessert. So bestehe der im Gesetz verankerte Straftatbestand der „Beihilfe zur illegalen Migration“ nur, wenn Personen oder Organisationen absichtlich und zweckgerichtet im Interesse von Menschen tätig werden, die keiner Verfolgung ausgesetzt sind und sich illegal im Land aufhalten. Der besagte Straftatbestand sei auch nicht erfüllt, wenn zivile Flüchtlingshelfer mit ihren Handlungen ausschließlich darauf abzielen, das Leid von Bedürftigen zu mildern und ihnen eine menschliche Behandlung zuteilwerden zu lassen.

Die Regierung Orbán hatte das Gesetz unter der griffigen Bezeichnung „Stop-Soros-Gesetz“ vom Parlament beschließen lassen, um NGO´s und „Flüchtlingshelfern“ strafrechtliche Konsequenzen androhen zu können. Bei Verstößen sind im Wiederholungsfall Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr vorgesehen. Die Bezeichnung „Stop Soros“ bezieht sich auf den Mega-Spekulanten George Soros, der mit seinen zahlreichen Stiftungen und erheblichen Geldsummen die Migration nach Europa fördert und in Ungarn massive Wühlarbeit gegen die Regierung Orbán betreibt. Darüber wird die ungarische Bevölkerung derzeit in einer neuerlichen Kampagne mit Plakaten und Briefen an alle Haushalte aufgeklärt – die die EU-Oberen erneut in Rage bringt.