Immer wieder sorgen tragische Unfälle bei illegalen Autorennen für Schlagzeilen. So etwa eines in Berlin, bei denen die Raser mit 170 Stundenkilometern über rote Ampeln fuhren und am Ende ein Rentner ums Leben kam. Seit Oktober 2017 gibt es deswegen einen eigenen „Raser-Paragraf“.
Bei diesem stehen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe auf die Teilnahme an verbotenen Autorennen. In Berlin wurden deshalb in den vergangenen eineinhalb Jahren bereits 413 Verfahren angestrengt.
Das typische Täterprofil ist laut einem Amtsanwalt „männlich, Anfang 20 und haben einen Migrationshintergrund“, schreibt das deutsche Nachrichtenmagazin Zuerst! am Mittwoch. Meist kommen die Täter mit Geld- oder Bewährungsstrafen davon. In dem „Ku´damm-Raser“ Fall lautete das Urteil jedoch zunächst auf Mord, wurde dann aber vom Bundesgerichtshof wieder aufgehoben. Derzeit wird der Fall neu vor dem Berliner Landgericht verhandelt.