Das Gericht der Europäischen Union hat eine Berufungsklage der radikalen Palästinenser-Gruppe Hamas gegen die Einstufung als Terrororganisation abgewiesen. Hamas hatte argumentiert, sie sei eine rechtsmäßige politische Bewegung, die den Kern der palästinenischen Regierung bilde. Die Luxemburger Richter entshieden jedoch, die Hamas habe die Trennung ihrer politischen und bewaffneten Flügel nicht nachweisen können. Als Konsequenz aus dem Urteil bleiben Guthaben der Hamas in der EU eingefroren.