Deutschland begann, die Anhänger des Islamischen Staates* zu richten  

Am Dienstag, dem 9. April geht das Oberlandesgericht in München von der Betrachtung des Falls der 27-jährigen Jennifer V. aus, die wegen eines Kriegsverbrechens angeklagt ist, «weil sie eine Person aus Grundmotiven getötet hat».

Eine deutsche Frau aus Niedersachsen, die 2014 mit ihrem Ehemann in den Irak gegangen ist, schließt sich den Kämpfern des Islamischen Staates* an.

Im Sommer 2015 kauften sie in Falludscha ein fünfjähriges Mädchen für mehrere hundert Dollar, das sie zu Hause als Sklavin verwendeten. «Als das Mädchen nachts im Schlaf krank wurde und auf der Matratze urinierte, setzte der Mann des Angeklagten das Mädchen am nächsten Tag zur Strafe an einer Kette im Hof, wo sie in der Hitze verdurstete», heißt es in der Akte. Der Untersuchung zufolge störte die Angeklagte ihren Mann nicht und tat nichts, um das Mädchen zu retten.

Darüber hinaus diente die Angeklagte Frau der «Sittenpolizei», das heißt, dass sie sicherstellte, dass Frauen die Vorschriften der IS* einhalten. Dafür erhielt Jennifer 70 bis 100 Dollar im Monat.

Jennifers Aufenthalt in der IS* endete 2016, als sie, als sie schwanger war, bei der deutschen Botschaft in Ankara einen Antrag auf neue Dokumente stellte. Die türkischen Behörden verhafteten sie und deportierten sie nach Deutschland. Hier war sie zunächst frei, gebar ein Kind und wollte in die von der IS* kontrollierten Regionen zurückkehren.

 

* — Organisation, die in Russland verboten ist.