Die Bundesrichter wiesen am Mittwoch eine Klage der Partei gegen die im Jahr 2004 vom damaligen Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse (SPD) angeordnete Strafzahlung zurück. Die SPD Wuppertal habe im Jahr 1999 anonyme Spenden in Höhe von einer halben Million Mark (256 000 Euro) angenommen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. „Erst nachträglich in Erscheinung tretende Spender erkennt das Gesetz nicht an“, hieß es in der Entscheidung. Es müsse für die Parteimitglieder und für die interessierte Öffentlichkeit klar sein, wer durch namhafte Spenden gegebenenfalls auf die Willensbildung und die Entscheidungen einer Partei Einfluss nehmen könne.
Spender wollte nicht genannt werden
Hintergrund des Rechtsstreits waren Spenden eines Bauunternehmers, der den Wahlkampf des damaligen Wuppertaler Oberbürgermeisters Hans Kremendahl (SPD) unterstützen wollte. Da der Geschäftsmann nicht selbst als Spender der gesamten Summe in Erscheinung treten wollte, nannte er nachträglich mehrere Privatpersonen als weitere Geber. Die Bundes-SPD übernahm zwei der Personen in ihren Rechenschaftsbericht für 1999, der Grundlage für die staatliche Parteienfinanzierung im Jahr 2000 war. Tatsächlich hatten beide Personen jedoch nicht gespendet.
Strafe entspricht der dreifachen Spendensumme
Thierse kam zu der Auffassung, dass die SPD zu Unrecht anonyme Spenden angenommen habe. Die verhängte Sanktion entspricht dem Dreifachen der rechtswidrigen Spende. Die SPD war mit ihrer Klage gegen die Strafe bereits in der ersten Instanz vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert.