Flüchtlingsquoten: Der EU-Gerichtshof hat Anhörungen gegen die Tschechische Republik, Polen und die Slowakei eingeleitet

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat Anhörungen zur Flüchtlingsquote gegen die Tschechische Republik, Polen und die Slowakei eingeleitet.

Die Kommission verklagte drei Länder wegen Nichterfüllung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen zur Aufnahme von Flüchtlingen. Diese Länder erkennen an, dass sie die Regeln des EU-Programms nicht eingehalten haben. Sie erklären, dass sie dies aus Sicherheitsgründen tun und der Neuansiedlungsmechanismus nicht funktioniert.

Das Urteil in der Rechtssache wird vom Europäischen Gerichtshof bis Ende dieses Jahres verkündet. Der Europäische Gerichtshof kann Geldbußen gegen Regierungen verhängen, die sich nicht an das EU-Recht halten.

Der Plan zur Verteilung der Migranten wurde vom EU-Rat auf Ebene der Innenminister im September 2015 vereinbart. Er sah die Unterbringung von 120.000 Flüchtlingen in allen EU-Ländern vor.

Bekanntlich lehnt Ungarn trotz der Entscheidung des EU-Gerichtshofs auch die europäischen Quoten für die Aufnahme von Flüchtlingen ab.