EU schlägt vor, mit Sanktionen vor Cyberangriffen zu schützen

Hackern aus Drittländern, die in böswilliger Weise in den europäischen Informationsraum eindringen, sollte das Betreten des Territoriums der Allianz untersagt werden. Ihr Eigentum sollte verhaftet werden.

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Es ist jedoch unklar, wie ein solcher Angriff zuzuordnen ist.

Die Europäische Union hat neue Optionen für die Reaktion auf Cyberangriffe festgelegt. Verdächtige Angreifer aus Drittländern sollten mit Sanktionen rechnen. Die Stellungnahme wurde am Freitag vom Wirtschafts- und Finanzrat gebilligt. Sie funktioniert sofort.

In der «Verordnung über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen» folgen die EU-Staaten einem abgestuften Verfahren. Wie bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz werden Personen, Organisationen oder andere «Einrichtungen» auf eine Sanktionsliste gesetzt und mit Einreiseverboten belegt. Ihr Vermögen kann beschlagnahmt oder «eingefroren» werden. Sanktionen können auch gegen Personen oder Organisationen, die mit den Opfern in Verbindung stehen, verhängt werden. Unterstützung bei der Umgehung von EU-Maßnahmen wird ebenfalls bestraft.