CDU-Generalsekretärin Annegret-Kramp Karrenbauer will die Meinungsfreiheit in Deutschland einschränken. Grund dafür war ein virales Video auf dem Videoportal YouTube. Dort wurde von einem Video-Blogger ein kritisches Video über die CDU gedreht.
In der Diskussion um CDU-kritische Youtube-Videos vor der Europawahl hat CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer über die Regulierung von Meinungsäußerungen im Internet vor Wahlen nachgedacht, schreibt die Hannoversche Allgemeine Zeitung.
In Alternativmedien wird der Vorstoß der CDU-Chefin kritisiert: «So muss sich die CDU gar nicht darüber aufregen. Immerhin stört sie sich ja auch nicht über entsprechende Anti-Wahl-Kampagnen diverser Medien gegenüber der AfD (oder zuvor der NPD) oder der Linken (bzw. zuvor der PDS). Diese werden ja schon seit langer Zeit gerade vor irgendwelchen Wahlen immer wieder mit solchen Negativberichten konfrontiert. Das mag zwar nicht schön sein, ist aber völlig legitim», schreibt Michael Steiner vom Wiener Contra Magazin.
Die Meinungsfreiheit ist im Artikel 5 des Grundgesetzes niedergeschriebenund gilt nach Auffassung von Verfassungsjuristen als «kardinales Grundrecht» für eine funktionierende Demokratie, weswegen diese Erwägung selbst schon als verfassungsfeindlich betrachtet werden kann.
Deshalb sieht Autor Steiner die CDU selbst als «Prüffall» für den Verfassungsschutz an. Jedoch ohne sonderlich große Erfolgsaussichten: «Doch es ist nicht zu erwarten, dass die angeblichen Staatsschützer diesbezüglich aktiv werden. Immerhin ist der oberste „Verfassungsschützer“ wie sein Vorgänger ja selbst ein CDU-Mann. Doch bekanntlich hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus…», resümiert der Mann vom Contra Magazin.