74 deutsche IS*-Anhänger unter den Gefangenen

Das Bundesministerium erklärte, dass alle deutschen Staatsbürger das Recht haben, nach Deutschland zurückzukehren, und dass sie der deutschen Strafjustiz gegenüber rechenschaftspflichtig sein müssen.

Deutschland respektiert aber auch das Strafverfolgungsinteresse in den Ländern, in denen sie Verbrechen begangen haben. Dies geschieht unter Beachtung verfassungsrechtlicher Normen — insbesondere im Hinblick auf die Todesstrafe. Dies gilt insbesondere für den Irak. In Syrien kann die Bundesregierung aufgrund bewaffneter Konflikte derzeit keine rechtlichen und konsularischen Aufgaben wahrnehmen.

Seit der Eroberung der vom IS* besetzen Gebiete in Nordsyrien durch die Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) befinden sich mehr als 1.000ausländische IS*-Kämpfer in deren Gewahrsam – Syrer und Iraker ausgenommen. Die SDF fordern die Schaffung von UN-Sondergerichten für die Kämpfer. Nach Informationen von WDR und NDR sind darunter mindestens 74 deutsche IS*-Anhänger. Die Bundesanwaltschaft soll gegen 21 von ihnen Haftbefehle wegen Mitgliedschaft und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Kriegsverbrechen erwirkt haben. Sie würden bei einer Rückkehr nach Deutschland wohl unmittelbar in Haft kommen und vor Gericht gestellt werden.

 

 

* — Organisation, die in Russland verboten ist.

 

Quelle: Die Zeit

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