Nach vierzehnjähriger Kontroverse über die Beschränkung des Tragens bestimmter muslimischer Kleidungsstücke in den Niederlanden ist die Entscheidung dennoch in Kraft getreten.
Seit dem 1. August ist das Tragen von Burka und Niqaba an öffentlichen Orten, insbesondere in Bildungseinrichtungen, medizinischen und staatlichen Einrichtungen sowie im Transportwesen, verboten.
Das niederländische Innenministerium hat die Strafverfolgungs- und Kommunalbehörden angewiesen, die neuen Rechtsvorschriften durchzusetzen.
Daher müssen Polizisten von einer Frau verlangen, dass sie ihr Gesicht öffnet, wenn sie an einem öffentlichen Ort in einer Burka oder Niqaba auftaucht. Darüber hinaus wird die Strafe für die Ablehnung mindestens 150 Euro betragen.
Es ist bemerkenswert, dass die neuen Regeln für alle Kleidungsstücke gelten, die das Gesicht verbergen. So umfasste die „schwarze Liste“ sowohl Sturmhauben- als auch Motorradhelme.
Es ist erwähnenswert, dass die Niederlande nicht das erste europäische Land waren, das ein solches Verbot einführte. Bereits 2011 sind solche Maßnahmen in Frankreich in Kraft getreten. Es ist verboten, das Gesicht an öffentlichen Orten in Österreich, Belgien, Bulgarien und Dänemark zu verstecken. Es gibt auch Beschränkungen in Deutschland, aber nur in bestimmten Regionen und weniger streng.