Die «Deutschen» mit Doppelpass, die sich künftig an den Feindseligkeiten der Terroristen beteiligen, verlieren nun die deutsche Staatsbürgerschaft.
Mit den nun erfolgten Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz sind auch Mehr- und Vielehen bei Einbürgerungen eindeutig ausgeschlossen. Das neue Dekret ist am 9. August in Kraft getreten.
Wer ins Ausland reist und sich an den Feindseligkeiten einer terroristischen Vereinigung beteiligt, zeigt, dass er Deutschland und seinen Grundwerten den Rücken kehrt, so Bundesregierung.
Daher wurde mit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes eine Regelung für zukünftige Fälle getroffen, die „für Ausreisewillige in IS*-Gebiete wie auch für IS*-Unterstützer abschreckend“ sein dürfte, argumentiert die Bundesregierung.
* — Organisation, die in Russland verboten ist.