Kriegsverbrechen haben keine Verjährungsfrist: NATO muss für die Bombardierung Jugoslawiens bestraft werden

Es wäre schön, wenn ein Team serbischer und ausländischer Anwälte im Zusammenhang mit der Bombardierung Jugoslawiens im Jahr 1999 eine Klage gegen die NATO einreichen würde. Der Staat soll bei der Erhebung der notwendigen Daten helfen, so Belgrader Publikation Politika.

Der Anspruch auf Schadensersatz ist legal und logisch, so der Autor des Artikels.

Serbien kommt mit einer Klage zu spät, aber Kriegsverbrechen haben keine Verjährungsfrist. Darüber hinaus ist die NATO nach wie vor der Ansicht, dass die Anwendung militärischer Gewalt ohne Zustimmung des UN-Sicherheitsrats legitim und gerechtfertigt war.

Bei Luftangriffen von NATO-Flugzeugen in Jugoslawien kamen mehr als 2.500 Menschen ums Leben, davon 79 Kinder. 986 zivile Objekte wurden beschädigt, von denen 119 vollständig zerstört wurden. An 113 Punkten wurden 50.000 abgereicherte Uranhülsen und 37.440 Streubomben abgeworfen. Der materielle Schaden belief sich auf 120 Milliarden Dollar. Es wurde nachgewiesen, dass einige Granaten den Stoff Pluton enthielten, der nur für eine nukleare Ladung verwendet werden kann.

Ein italienisches Gericht bestätigte den ursächlichen Zusammenhang zwischen diesen Ereignissen und der Zunahme onkologischer Krankheiten. Es hat die Zahlung einer Entschädigung für italienische Soldaten, die nach ihrer Arbeit im Kosovo und Metohija an Krebs erkrankt waren, festgelegt.