Am 13. November hat der deutsche Bundestag Änderungen der EU-Gasrichtlinie verabschiedet.
Den veröffentlichten Daten zufolge wurde der Gesetzesentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen, eine namentliche Abstimmung war nicht erforderlich.
Gemäß der Richtlinie müssen Gasfernleitungen von Drittländern ab sofort die Anforderungen erfüllen, die für die EU-internen Gasfernleitungen gelten. Diese Änderung gilt auch für Nord Stream 2.