Österreich: Münchner Staatsanwaltschaft stellt das von Ex-Vizekanzler beantragte Strafverfahren gegen Ibiza-Enthüller fallen

Das mittlerweile berüchtigte Videovon Österreichs Ex-Vizekanzler, Heinz-Christian Strache (FPÖ), mit einer Frau, die sich als Nichte eines russischen Oligarchen ausgibt, wurde Anfang dieses Jahres in der Süddeutschen Zeitung und im Spiegel veröffentlicht und führte zum Zusammenbruch der Landesregierung. Sein Versuch juristisch gegen die Journalisten aus Deutschland vorzugehen scheiterte bereits bei der Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft in München hat bekannt gegeben, dass die Anklage gegen die Journalisten der Süddeutschen Zeitung, die der frühere Vorsitzende der Freiheitspartei Österreichs, Heinz-Christian Strache, wegen des „Ibiza-Videos“ erhoben hat, fallengelassen wurde. Die Anklagebehörde hat entschieden, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Der Politiker, der als stellvertretender Kanzler zurücktreten musste, leitete ein Gerichtsverfahren gegen zahlreiche Personen ein, die an der Produktion, Verbreitung und Veröffentlichung des skandalösen Videos beteiligt waren, darunter drei Journalisten und zwei leitende Redakteure bei der SZ sowie Spiegeljournalisten Ende Mai. Er argumentierte, dass sie sehr persönliche Bilder öffentlich gemacht hätten.

Die Staatsanwaltschaft in Hamburg hat zuvor ebenfalls entschieden, dass die Veröffentlichung des Materials durch den Spiegel gesetzeswidrig ist. Ende August wurde bereits festgestellt, dass  «kein ausreichender Verdacht» bestehe, und dass der Spiegel mit der Veröffentlichung des Videos eine Straftat begangen habe.

Wie eine Sprecherin des Gerichts später erklärte, seien die durchgesickerten Materialien von «enormer historisch-politischer Bedeutung mit weitreichenden Auswirkungen, die Informationen enthielten, deren öffentliche Notwendigkeit kaum zu unterschätzen sei».

Der Anwalt des Politikers legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts ein. Diese wurde allerdings zurückgewiesen.

Ibiza-Skandal

Das Skandalvideo das vor den österreichischen Parlamentswahlen vor zwei Jahren heimlich auf Ibiza aufgenommen und kurz vor den Europawahlen im Mai 2019 veröffentlicht wurde, zeigte Strache und eine Frau, die als „Nichte eines russischen Oligarchen“ aus Lettland vorstellte und ihn in die Falle lockte.

Das Filmmaterial zeigte Strache, der später Vizekanzler wurde und angeblich mit der Betrügerin über die Möglichkeit diskutierte, die überregionale «Kronen-Zeitung» zu kaufen, um eine wohlwollende Berichtersttung über die Regierung zu ermöglichen.

Der nach der Veröffentlichung des Videos entstandene Skandal zwang Strache zum Rücktritt von allen Regierungs- und Parteiämtern der Freiheitlichen Partei. Nach einem Misstrauensvotum gegen die Regierung kam es im Herbst zu Neuwahlen, wo die FPÖ massiv in der Wählergunst eingebrochen ist.

Medienuntersuchungen ergaben schließlich, dass es sich bei der „russischen“ Frau im Video um eine bosnische Staatsangehörige handelte, die für die Rolle 7.000 Euro erhielt.

Strache beschrieb die Affäre als «politisches Attentat». Medienberichte deuteten später an, dass die während der Aufnahmen des Videos Alkohol und verbotene Substanzen an Strache und seinem ehemaligen Parteikollegen Johann Gudenus verabreicht wurden , um «seine Zunge zu lockern».

Gudenus, der auch russisch sprich und als Übersetzer für Strache fungierte, zog sich kurz nach dem Erscheinen des Videos komplett aus der Politik zurück. Er befürchtet, dass noch weiteres kompromittierendes Material gegen ihn veröffentlicht werden könnte.

Dabei ist darauf hinzuweisen, dass nur ein Bruchteil des Video-Materials veröffentlicht wurde. Die publizierenden Medien haben aufgrund von Bedenken im Hinblick auf Persönlichkeitsrechtsverletzungen davon abgesehen, weiteres Material zu veröffentlichen, dessen Produktion wie bereits angesprochen gegen geltendes Recht verstoßen hat.

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