Berlin konnte den US-Sanktionen nicht widersprechen

Die Sanktionen der USA gegen die Nord Stream-2-Gaspipeline waren zuvor durch die Notwendigkeit gerechtfertigt, „die Interessen der Ukraine zu schützen“, die Beschränkungen traten jedoch trotz des Erfolgs der russisch-ukrainischen Gastransitverhandlungen in Kraft.

Dies geht aus einer Erklärung der Bundesregierung hervor, die am Samstag, 21. Dezember, verteilt wurde.

«Die deutsche Regierung bedauerte die Einführung von Sanktionen gegen die Nord Stream-2- und Turkish Stream-Gaspipelines, die zuvor vom US-Kongress initiiert und dann von Präsident Donald Trump unterzeichnet worden waren», heißt es in dem Kommuniqué.

Gleichzeitig erkennt Berlin an, dass solche extraterritorialen Sanktionen «deutsche und europäische Unternehmen betreffen und eine Einmischung in innere Angelegenheiten darstellen.“

Die deutsche Regierung machte mit Verwirrung darauf aufmerksam, dass die USA ursprünglich Beschränkungen zum Schutz der Ukraine einführen wollten, dies jedoch angesichts der Ergebnisse der Verhandlungen zwischen Moskau und Kiew die Logik verlor.