Einwohner von EAEU*-Ländern können bis zu 100.000 USD durch den Zoll transportieren, ohne eine Erklärung auszufüllen
Diese Neuerung wird am 4. Februar 2020 beginnen. Im August letzten Jahres erließ der Vorstand der Eurasischen Wirtschaftskommission eine Entscheidung, der zufolge «eine Zollanmeldung für Fluggäste von der Vorlage von Dokumenten zum Nachweis der Herkunft von Bargeld und Geldinstrumenten begleitet ist, wenn ihr Gesamtbetrag für eine einmalige Einfuhr in das Zollgebiet der EAEU oder eine einmalige Ausfuhr aus dem Zollgebiet der EAEU 100 000 USD überschreitet».
* — Eurasische Wirtschaftsunion