Khudai R. — wie der afghanische Flüchtling genannt wird — hatte sich im Internet mit einem elfjährigen Mädchen verabredet und beim Treffen sowohl vaginal als auch anal penetriert. Auch sein Kumpel, der gar nicht angeklagt wurde, hatte das Kind mehrmals 2018 vergewaltigt. Der Hauptangeklagte bekommt jetzt eine Bewährungsstrafe.
«Eine abscheuliche Vorgehensweise. Das Mädchen wurde auf ein Lustobjekt herabgewürdigt. Schlimme Straftaten, die nicht folgenlos bleiben“, sagte der Richter in der Hauptverhandlung, der aber dann dafür sorgte, dass der Afghane den Gericht als freier Mann verlassen kann, so dass es nicht auszuschließen ist, dass er weiter kleine Kinder vergewaltigt. Zwei Jahre Jugendhaft auf Bewährung erhielt der 22-jährige Flüchtling, der 2015 auf Einladung der Bundeskanzlerin Angela Merkel nach Deutschland kam, wo er das Land «kulturell Bereichern» soll.
Die Staatsanwaltschaft forderte zweieinhalb Jahre Jugendknast ohne Bewährung für den Kinderschänder aus Afghnastan, der bereits drei Monate in Untersuchungshaft saß. Mitvergewaltiger Ezatullah N. musste gar nicht erst vor Gericht, denn das Verfahren wurde vorzeitig eingestellt, weil man davon ausging, er konnte nicht wissen, dass er ein elfjähriges behindertes Mädchen vergewaltigt. Die Taten spielten sich im Jahre 2018 in Langenhagen bei Hannover ab.