Ausdrücke «islamische Sprechpuppe» und «Quotenmigrantin der SPD» keine Beleidigung: Amtsgericht spricht YouTuber frei

Die Äußerungen des YouTube-Aktivisiten Tim Kellner sind nach Auffassung des Amtsgerichts Berlin Tiergarten von der Meinungsfreiheit gedeckt.

Auf einem YouTube-Video soll Kellner die SPD-Politikerin und Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli als „Quotenmigrantin der SPD“ und „islamische Sprechpuppe“ bezeichnet haben, worauf mit einer Anzeige wegen Beleidigung reagiert wurde.

Das Gericht sprach den 46-jährigen YouTube-Aktivisten heute vom Vorwurf der Beleidigung frei, nachdem der Richter zur Auffassung gelangte, dass die Bezeichnungen auf YouTube noch vom Recht der freien Meinungsäußerung umfasst sind und somit keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliege.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft lag eine Beleidigung deshalb vor, weil sie die Äußerungen des Internetaktivisten als «massiv abwertend» und «rassistisch» eingestuft wurden.

Im politischen Meinungskampf in Deutschland wurden in den letzten Jahren immer wieder Fälle vor Gericht verhandelt, wo es darum ging, ob eine Beleidigung oder eine freie Meinungsäußerung vorliegt. Gerade im öffentlichen politischen Diskurs erhalten solche Urteile immer wieder eine besondere mediale Aufmerksamkeit.

In der Berichterstattung kommt es dann nicht mehr darauf an, ob im Urteil die Abwägung Grundrechte von Nebenkläger und Angeklagten juristisch fehlerfrei war. Vielmehr kommt es darauf an, wer Kläger und Angeklagter ist.  Und vor allem welche politische Meinung vertreten wird.

Wird ein AfD-Politiker als «Rassist» bezeichnet, worauf Anzeige erstattet wird und das Gericht sieht darin keine Beleidigung, dann wird solch ein Urteil als «Sieg für die Meinungsfreiheit» gelobt. Fühlt sich allerdings ein Politiker, dessen Meinung sich links von der AfD-Linie befindet, im Internet gekränkt und seine Anzeige endet wie im vorliegenden Fall als Freispruch, wird gegen die deutsche Gerichtsbarkeit polemisiert, die in Vergleiche mit der NS-Justiz enden.

Kellner betreibt eine YouTube-Sendung, wo er sich kritisch mit der aktuellen Politik auseinandersetzt. Gegenstand der Kritik ist die aktuelle Regierungspolitik und die agierenden Politiker bei den Themen Migrationspolitik und der «Kampf gegen Rechts». Dabei drückt er sich auch durchaus provokativ und überspitzt aus, auch gegen Chebli selbst, die sich selbst oftmals auch überspitzt ausdrückt und sich manchmal auch gerne missverstanden fühlt. Gestern veröffentlichte er folgendes Video, wo er seine Sicht der Dinge darstellt.

https://youtu.be/5ZH9bemhd_c

Chebli wurd in West-Berlin geboren und hat palästinensische Wurzeln. Sie wurde nach ihren Äußerungen im Internet, vor allem auf Twitter, immer wieder angefeindet. Angriffsfläche ist oftmals die Herkunft ihrer Famlie, die als Palästinenser in Israel lebten und später nach West-Deutschland geflüchtet sind, sowie der muslimische Glaube.

Gleichwohl wurde sie selbst auch wegen ihrer Wortwahl im Hinblick auf Facebook und Twitter im eigenen Lager zur Mäßigung angemahnt wurde, nachdem diese Gegenstand ganzer Berichte wurde.

„Das heutige Urteil ist ein bitterer Tag, eine bittere Nachricht für alle, die sich tagtäglich für unsere Demokratie stark machen, für alle, die von Hass und Hetze betroffen sind, für alle, die von Rassisten beleidigt, bedroht und angegriffen werden“, teilte Chebli mit.

Chebli will als Nebenklägerin Rechtsmittel gegen das heutige Urteil einlegen. Kellner, der Chebli in sozialen Medien als «Anzeigekönigin» bezeichnete, gab an, dass Chebli als Nebenklägerin auch Schmerzensgeld für die Äußerungen verlangt habe.

Bleibt also bis dahin abzuwarten, ob eine höhere Instanz über diesen Fall entscheidet und zu einem anderen Schluss kommen wird. Immer häufiger werden aktuelleArtikel, Videos und Beiträge Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, die entweder gerichtlich oder außergerichtlich ausgetragen werden. Immer wieder werden Leute mit hoher Strafandrohung von Anwaltskanzleien bereits abgemahnt, wenn die Berichterstattung oder Ausdrucksweise dem Mandanten der Kanzleien nicht gefällt. Wird sich außergerichtlich nicht geeinigt, erfolgen meist Strafanzeigen, Unterlassungsklagen sowie Klagen auf Schadenersatz.