Syrer schlägt Deutschen im Supermarkt tot — Bewährungsstrafe für den Totschläger von Magdeburg!

Ein syrischer Migrant schlug einen Deutschen (30) in einem Supermarkt tot und wäre fast nie vor Gericht gestellt worden, weil die Staatsanwaltschaft auf «Notwehr» plädierte.  Erst als der Vater Nebenklage erhob, kam es zur Anklage wegen «Köperverletzung mit Todesfolge», die zur einer Verurteilung einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung führte.

«Im Zweifel für den Migranten» wird langsam in Deutschland zu einem ungeschriebenen Rechtssatz, der stets zu berücksichtigen ist. Werden Deutsche erschlagen, vergewaltigt oder abgestochen veranstaltete die Politik Konzerte und Massenveranstaltung gegen Rechts und Deutsche.

Vor einem Jahr schlug ein syrischer Migrant einen Deutschen in einem Magdeburger Supermarkt tot und die Staatsanwaltschaft sprach schon Stunden später von Notwehr und es kam das kuschelige Jugendstrafrecht in Deutschland zur Anwendung, weil ein Syrer, der Menschen totschlägt, im Zweifel erst 17 Jahre, besser noch 14 Jahre alt ist und ein unbegleiteter Schutzsuchender ist. Am Ende kam er mit einer Bewährungstrafe davon und verhöhnte sein Opfer noch Gericht.

Im umgekehrten Fall würde der Deutsche mit Sicherheit lebenslänglich bekommen und es würden zahlreiche Veranstaltungen gegen Rechts veranstaltet werden. Selbst eine kritische Meinung gegen die Flüchtlingspolitik öffentlich kundzutun kann mit Gefängnis in Deutschland geahndet werden. Das Leben eines Deutschen ist hingegen in solchen Fällen für die Justiz wertlos ,die Richter würden am liebsten die ausländischen Täter mit Geld belohnen, wenn sie einen Deutschen ermordet haben.