Saarländisches Verfassungsgericht kippt teilweise Ausgangsbeschränkungen

Bis heute Abend haben im Saarland massive Ausgangsbeschränkungen gegolten, die der saarländische Verfassungsgerichtshof mit der Begründung von Grundrechtsverletzungen kassierte. Das Bundesland muss nunmehr seine Verordnungen überarbeiten.

Ein saarländischer Bürger hatte heute Abend mit einem Eilantrag an den Verfassungsgerichtshof Erfolg, nachdem er gegen das grundsätzliche Verlassen der eigenen Wohnung klagte, weil er sich in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person rechtswidrig beschnitten fühlte. Mit Recht. Nun sind Begegnungen mit der Familie und der Aufenthalt im Freien im kleinsten Bundesland Deutschlands wieder erlaubt. Gemeint sind damit Eltern, Großeltern und Enkel, aber auch Geschwistern und Nichten, die nicht im selben Haushalt leben, dürfen wieder besucht werden.

Zuvor durfte man nur draußen zur sportlichen Betätigung verweilen.

Die Kontaktbeschränkungen bleiben allerdings weiters aufrecht erhalten, betonte das Gericht in seiner Entscheidung. Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) kündigte allerdings am späten Nachmittag an, dass er die zu diesem Zeitpunkt geltenden Lockerungen ab dem 4. Mai ohnehin lockern wollte.