Präsidentschaftswahlen in Polen für ungültig erklärt

Die polnische Staatswahlkommission kündigte an, dass eine Abstimmung bei den Wahlen am 10. Mai unmöglich sei, heißt es in dem Dekret.

Die Kommission erklärte: «Bei den Präsidentschaftswahlen der Republik Polen am 10. Mai 2020 gab es keine Gelegenheit, Kandidaten zu wählen. Die Unfähigkeit, Kandidaten zu wählen, ist gleichbedeutend mit der Unfähigkeit, aufgrund fehlender Kandidaten zu wählen.»

So bestätigte die Wahlkommission offiziell, dass die Wahl des polnischen Präsidenten nicht stattgefunden habe.

«Das bedeutet, dass der Sprecher des Sejm (Unterhaus des Parlaments) nun 14 Tage Zeit hat, die Wahlen, die innerhalb von 60 Tagen stattfinden sollen, erneut einzuberufen», so die Wahlkommission.