Karlsruhe: Journalist gewinnt vor Gericht gegen «Faktenchecker» von Correctiv wegen Facebook-Beitrag

Mißbräuchlicher Faktencheck ist rechtswidrig. Das Berliner Reporterkollektiv Correctiv, das von Facebook vor Jahren damit beauftragt wurde, Fakten auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, musste sich im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Roland Tichy geschlagen geben. Gegenstand des Zivilprozesses war ein auf Facebook veröffentlichter Beitrag, in dem zu Unrecht Behauptungen als «teilweise falsch» bewertet wurde.

„500 Wissenschaftler erklären: ‚Es gibt keinen Klimawandel», lautete der Titel des Artikels der in Tichys Einblick erschien.

Beim sogenannten «Faktencheck» des Artikels hatte „Correctiv“ bemängelt, dass nicht alle Unterzeichner des Offenen Briefes Wissenschaftler gewesen seien. Anschließend ist der Beitrag mit dem Vermerk gekennzeichnet worden: „Nein: Es sind nicht ‚500 Wissenschaftler‘: Behauptung teilweise falsch“. Zunächst hielt das Landgericht Mannheim im Januar dieses Vorgehen für legitim, doch das Berufungsgericht in Karlsruhe kassierte das Urteil, das das Vorgehen von Correctiv als legitim gegen die Bekämpfung von Filterblasen bewertete.

In der Begründung war es für das Berufungsgericht als „missverständlich“ für den durchschnittlichen Facebook-Nutzer gewertet. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen dürfe Correctiv im Auftrag von Facebook den Beitrag von „Tichys Einblick“ nicht als „teilweise falsch“ kennzeichnen, so die Karlsruher Richter. Tichy begrüßte dieses Urteil und bewertete es als «wegweisend» für ähnliche Rechtsstreitigkeiten. Nicht nur alternative Medien, sondern auch große Zeitungshäuser wie die Frankfurter Allgemeine haben das Vorgehen von Correctiv als Faktenchecker immer wieder kritisiert.

Das von Facebook als Anti-Fake-News-Brigade angeheuerte Journalistenbüro „Correctiv“ befand es kürzlich für nötig, eine AfD-Politikerin bloßzustellen, weil sie als „Nebenerwerbsprostituierte“ einmal sexuelle Dienstleistungen anbot. Die Begründung dieses vermeintlichen Scoops, der nichts als Denunziation war, fiel „Correctiv“ ziemlich schwer. Dabei wäre es ganz einfach: Wer gegen „Hass“ und „Fake News“ anzutreten meint, sollte die Maßstäbe, die er an andere anlegt, auch gegen sich selbst und jedermann gelten lassen, auf keinem Auge blind sein und nicht nur in eine Richtung „recherchieren“. Sonst fällt es denjenigen, die das Internet verpesten, sehr leicht, die vermeintlichen Moralwächter links liegenzulassen», schrieb die FAZ bereits 2017.

Correctiv wird immer wieder vorgeworfen, unliebsame Meinungen zu diskreditieren und tatsächlich nicht Fakten an sich zu überprüfen. Auch gegen Kritik an eigenen Recherchen wird gerne eine Diffamierungskampagne gestartet, die von linksliberalen Medien und auch staatlichen Medienanstalten flankiert wird.

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