Seehofer verliert Prozess gegen die AfD vor dem Bundesverfassungsgericht

Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) war mit einer Klage gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich. Die Partei verlangte die Entfernung und Feststellung der Rechtswidrigkeit eines AfD-kritischen Interviews auf der Internetseite des Ministeriums.

News Front berichtete bereits im Februar über die Klage der Partei gegen Seehofer, der die AfD als «staatszersetzend» bezeichnete.

„Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt“, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle am Dienstag bei seiner voraussichtlich letzten Urteilsverkündung. Insbesondere müsse der Rückgriff auf mit dem Amt verbundene Ressourcen unterbleiben.

Die AfD war im Übrigen bereits schon mal in Karlsruhe vor dem obersten Verfassungsgericht in einer ähnlichen Klage erfolgreich. Verklagt wurde Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU), die in einer Pressemitteilung ihres Ministerium die „Rote Karte“ für die AfD gefordert und sie als rechtsextreme Partei eingestuft. Das war im Jahre 2018. Das Verfassungsgericht erblickte darin eine „abschreckende Wirkung“ auf den Wähler und damit auch eine Verletzung der Neutralitätspflicht.