Deutschland wird Flüchtlinge und Migranten gemäß dem Dubliner Abkommen erneut in andere Staaten der Europäischen Union zurückbringen.
Das deutsche Innenministerium hat dies am Dienstag, den 16. Juni, bestätigt.
Die Dublin-Verordnung sieht vor, dass Migranten in dem Land, in dem sie die Grenze der Europäischen Union überschritten haben, Asyl beantragen müssen. Diesbezüglich sind die deutschen Behörden berechtigt, sie in die entsprechenden Staaten auszuschließen, um dieser Bestimmung nachzukommen.
Dieser Prozess wurde am 23. März wegen der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt.