«Putins Machterhalt»: Die Verfassungsreform in Russland und die Heuchelei des westlichen Mainstreams

Russland stimmte gestern über die größte Verfassungsänderung ab, das Ergebnis ist eindeutig: 77,92 Prozent stimmte für die Änderung der Verfassung ab, 21,27 Prozent waren dagegen. Sowohl im Vorfeld als auch nach der Abstimmung wird nun Inhalt und Ergebnis dieser Verfassungsänderung kritisiert. Gemessen an den deutschen Demokratieverhältnissen, ist diese Kritik pure Heuchelei.

Bis gestern durften die Bürger eine Woche lang über die Verfassungsänderung abstimmen, die 206 Änderungen in der Russischen Verfassung vorsieht. Die Wahlbeteiligung lag bei etwa 65 Prozent und der lange Abstimmungszeitraum war der besonderen Corona-Lage geschuldet, die bereits im April dazu geführt hat, dass die Volksabstimmung von April auf Juli verlegt wurde. Für den deutschen Mainstream machte das Abstimmungsergebnis den Weg frei für «Putins Machterhalt», der nach Maßgaben der bisherigen Verfassung im Jahre 2024 nicht mehr für die Präsidentschaftswahlen kandidieren dürfte.

Nun darf der amtierende russische Präsident in der kommenden Wahl 2024 wieder für eine weitere Amtszeit antreten und könnte theoretisch bis 2036 weiter sein Amt ausüben. Das war auch dem Wähler in Russland völlig klar und er entschied sich zumindest jetzt dafür, dass der Präsident weiter im Amt bleiben soll und nicht einem Nachfolger den Weg freimachen soll. Daneben soll die Ehe als Bündnis zwischen Mann und Frau in der Verfassung definiert werden, was vor allem der LGBT-Lobby nicht passt.

All das ist mal wieder Anlass genug, um auf die «demokratischen Missstände» in Russland hinzuweisen. Das ist im Westen aber nichts Neues. Vergessen wird dabei oftmals, dass die Deutschen weder ihren Präsidenten selbst wählen dürfen, noch über ihre Verfassung selbst abstimmen dürfen. In Deutschland wird der Präsident, der zwar deutlich weniger Macht als sein russisches Pendant hat, nicht vom Volke gewählt, sondern von der Bundesversammlung, ein Konglomerat aus Politikern und Promis. Bundeskanzlerin Merkel als mächtigste Frau im Land, könnte theoretisch über das Jahr 2036 hinaus gewählt werden, da das Amts des Bundeskanzlers im Gegensatz zum Bundespräsidenten, nicht zeitlich auf zwei Legislaturperioden begrenzt ist.

Auch sieht es das Grundgesetz nicht vor, dass das Volk über grundlegende Änderungen der Verfassungen abstimmt, verbietet es allerdings nicht explizit. Aber stand jemals eine Abstimmung im Raum? Bei der Euro-Frage, EU-Verträge oder Föderalismusreform? Warum lässt Österreich in solchen Fragen das Volk abstimmen und Deutschland nicht? Warum dürfen Österreicher, Franzosen und Russen ihren Präsidenten wählen und Deutschland lediglich den Bundestag, den Landtag und die kommunalen Ämter und Repräsentanten? Fragen, die man nicht gerne im Mainstream beantworten will, schon gar nicht, wenn in Russland gewählt oder abgestimmt wird.

Denn stellt man öffentlich solche Fragen oder versucht sie zu beantworten, läuft man in Deutschland schnell Gefahr als «Reichsbürger», «Nazi» oder «Verschwörungstheoretiker»  abgestempelt zu werden und wird medial, juristisch und politisch zum Abschuss freigegeben.  Hier werden diese Fragen auch nicht beantwortet, sondern sollen nur dazu anregen, die gewöhnliche Russland-Kritik im westlichen Mainstream zu hinterfragen.

Christian Bärenfänger, speziell für News Front.