Russland hat das Verfahren für den Handel mit den EAEU-Ländern vereinfacht

Das Ministerkabinett hat bereits ein neues Verfahren zur Führung von Statistiken über den gegenseitigen Handel mit den Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion gebilligt. Das Regierungsdekret tritt am 24. Juli in Kraft.

Der föderale Zolldienst Russlands führt Statistiken über den gegenseitigen Handel. Er verarbeitet Informationen über Handelsgeschäfte und überprüft deren Richtigkeit. Für Waren, die in Internetladen verkauft werden, werden in jedem EAEU-Land monatlich Statistiken über den Verkauf und den Empfang von Waren bereitgestellt.