Berliner Demo-Streit: Polizei legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein

Die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgericht, das Verbot Anti-Corona-Demonstrationen am Wochenende in einem Eilantrag zu kippen, wird nun in der nächsten Instanz geprüft. Das Oberverwaltungsgericht entscheidet nun über eine Beschwerde der Polizei gegen den Beschluss von heute Mittag, News Front berichtete bereits.

Morgen sollen in der deutschen Hauptstadt zahlreiche Proteste gegen die Corona-Einschränkungen stattfinden, nachdem das Gericht in einem Eilverfahren die Verbotsverfügung der Stadt Berlin kippte und dem Eilantrag der Veranstalter für zulässig erklärte. Gegen diesen Beschluss will nun die Polizei beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde einlegen.

Das Verbot wurde unter Verweis auf die aktuellen Gesetze und Verordnungen, die unter infektionsschutzrechtlichen Aspekten zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie verabschiedet und erlassen wurden. Dem folgte das Verwaltungsgericht nicht und gab dem Antrag der Veranstalter auf vorläufigen Rechtsschutz statt. Das Gericht erkannte anders als die Stadt Berlin keine Gründe an, die ein Verbot rechtfertigen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bestünde nicht, soweit bestimmte Mindesabstände gewährleistet sind. Eine Maskenpflicht war in den Auflagen des Gerichts nicht genannt.

Vor wenigen Stunden kündigte die Polizei auf dem Kurznachrichtendienst Twitter an, dass man Beschwerde bei der nächsten Instanz prüfen will. Bereits vor der Entscheidung des Gerichts kündigten beide Parteien weitere juristische Schritte an.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts zu den Versammlungsverboten #b2908 ist uns zugegangen. Wir schauen uns den im Detail an und prüfen die Beschwerde dagegen. #Update folgt.

Eine Beschwerde ist nun beim Oberverwaltungsgericht eingegangen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Man will heute noch eine Entscheidung bekannt geben, ob und inwieweit die Entscheidung via Gerichtsbeschluss von heute Mittag fehlerfrei erfolgte.