Die am Samstag geplante Demonstration gegen die Corona-Politik der Bundesregierung kann nun doch stattfinden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die am Mittwoch erlassene Verbotsverfügung des Innensenators gekippt.
Das teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Wie News Front am Mitwoch berichtete, hatte die Senatsverwaltung die Demonstration aufgrund infektionsschutzsrechtlicher Erwägungen verboten. Innensenator Andreas Geisel (SPD) titulierte die Teilnehmer der Bewegung als «Rechtsextreme und Reichsbürger», denen er keine große Bühne er in Berlin bieten möchte. Bereits am 01. August protestierten zahlreiche Gegner der Corona-Politik in Berlin, wobei die Teilnehmerzahl umstritten ist.
Das Verwaltungsgericht Berlin begründete seine Entscheidung nach Angaben des Sprechers nun damit, dass keine Voraussetzungen für ein Verbot vorlägen. Es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Zudem sei ein Hygienekonzept vorgelegt worden. Die Senatsverwaltung konnte nicht begründen, dass dieses nicht eingehalten werden könne. Der Beschluss des Verwaltungsgericht ist noch nicht rechtskräftig, da dieser noch vom Oberverwaltungsgericht kassiert werden könnte.
Während die Polizei seit gestern von 30.000 Teilnehmern ausgeht, wollen die Veranstalter über eine Million Teilnehmer gesehen haben. Medien schätzten die Teilnehmerzahl nicht höher als 20.000 ein.