Laut Polizei lieft der politische Protest gegen die grundrechtseinschränkende Corona-Politik der Bundesregierung friedlich. Erst gingen die Behörden von 120 Teilnehmern aus, korrigierten ihre Zahl aber deutlich nach oben, so daß am Ende rund 1500 Teilnehmer sich versammelten.
Die Demonstration ging von der Initiative Querdenken 711 aus. Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin ein Versammlungsverbot der Stadt für Anti-Corona-Demonstrationen in einem Eilverfahren kassierte, dürfte es in Berlin zu einem Protestwochende kommen. Zahlreiche Demonstrationen wurden nach dem Demo-Verbot letzten Mittwoch in Berlin angemeldet.
Bereits im Vorfeld wurde angekündigt, dass die Polizei bei Verstößen konsequent einschreiten wird und im schlimmsten Falle die Versammlungen vor Ort auflösen, wie es bereits am 01. August am «Tag der Freiheit» passierte. Dort wurden sogar Redner von der Polizei eskortiert und vorläufig in Gewahrsam genommen, nachdem sie zuvor von der Versammlung verwiesen wurde.
Auch hier wurden zum Teil Abstandsgebote als Rechtfertigung für den Grundrechtseingriff genannt, die nicht von den Teilnehmern eingehalten wurden. Der Autor Torsten Schulte wurde beispielsweise nur von einem Polizeifahrzeug zu einem anderen Ort gefahren und ihm wurde ein Platzverweis erteilt, nachdem er zuvor von Polizisten vom Versammlungsort abgeführt wurde.
Vor dem Brandenburger Tor gab es heute Abend keinen ersichtlichen Grund für eine Auflösung. Eine Maskenpflicht besteht bei solchen Protestkundgebungen ebenfalls nicht, da das Gericht heute in seiner Entscheidung diese — im Gegensatz zu bestimmten Abstandsregeln — nicht als Auflage nannte,
Nachdem die Berliner Polizei gegen den Aufhebungsbeschluss beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt hat, wollen die Richter am Freitagabend noch eine Entscheidung verkünden. Diese steht bislang noch aus. Die Veranstalter kündigten an, den Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu beschreiten, falls das Oberverwaltungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung kassiert.
Die Stadt Berlin begründet die Versammlungsverbote damit, dass davon auszugehen sei, dass die Hygienemaßnahmen auf der Demonstration nicht eingehalten werden könne und eine erhöhte Infektionsgefahr die öffentliche Sicherheit gefährde.
Die Veranstalter hingegen haben ein Hyginekonzept vorgelegt und berufen sich auf ihre Grundrechte auf Versammlung und das Recht auf freie Meinungsäußerung. Zudem wird die Verbotsentscheidung der Stadt Berlin als politisch motiviert erachtet.
Innensenator Andreas Geisel (SPD) bezeichnete in seiner öffentlichen Erklärung die Teilnehmer der umstrittenen Veranstaltung unter anderem als Rechtsextremisten, Reichsbürger und/oder als Impfgegner. Die Begründung unter infektionsschutzrechtlichen Aspekten wird daher nur als Vorwand genutzt, um unerwünschte Versammlungen in der Hauptstadt zu verbieten.
Veranstalter Michael Ballweg bezeichnet das Versammlungsverbot als einen «feindlichen Angriff auf das Grundgesetz». Rechtsanwalt Markus Haintz hingegen geht davon aus, dass die Gerichte am Ende die Veranstaltung zulassen werden und für die Einhaltung der Hygienevorschriften gesorgt sei.
Faktum ist, dass auch das Berliner Infektionsschutzverordnung politische Versammlungen dieser Art erlaubt und auch keine Obergrenze hierfür vorsieht. Ein höhreres Infektionsrisiko wird in Kauf genommen, um dem Bürger seine Grundrechte zu gewährleisten. Anders würden sich die großen Proteste im Hinblick auf die Anti-Rassismus-Welle auch nicht begründen lassen, wo es auch zu Verstößen gegen Hygienevorschriften kam, die allerdings politisch oder medial eine — wenn überhaupt — marginale Rolle gespielt haben.
Zahlreiche andere Veranstaltungen in Berlin wurden hingegen im Übrigen am kommenden Wochenende erlaubt, während die Anti-Corona-Bewegung unter Vorlage eines Hygienekonzeptes um ihre Rechte vor Gericht kämpfen muss.
Abgesehen von der überwiegend negativen Berichterstattung in der Presse im Hinblick auf die Corona-Kritiker im Vergleich zu den Anti-Rassismus-Protesten, wo es auch zu Verstöße gegen Hygieneauflagen kam, wird die Ungleichhandlung dieser Bewegung durch die Stadt Berlin vor allem darin deutlich, dass auch Gegenproteste genehmigt wurden, die sich der Anti-Corona-Bewegung entgegenstellen wollen und damit aus Sicht der Berliner Senatsverwaltung ein politisch gewünschter Protest ist, wenngleich auch mit deutlich geringerer Teilnehmerzahl, so dass ein Hygienekonzept ohne große Bedenken im Hinblick auf den Infektionschutz praktisch leichter Umzusetzen ist.
Bereits am ersten Augustwochende kam es in Berlin zu stark frequentierten Protesten, die weitestgehend friedlich verlaufen sind. Oftmals schreitete die Polizei ein, weil die Hygienemaßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie nicht eingehalten wurden. Auch die Besucherzahlen divergieren seit fast vier Wochen und die Polizei korrigierte diese Woche die Teilnehmerzahl von 20.000 auf 30.000 nach oben. Veranstalter und alternative Medien in Deutschland gehen von einer Besucherzahl über über einer Million aus.
Die Berichterstattung und Kritik durch Politiker wie SPD-Vorsitzende Saskia Esken, die auf Twitter die Demonstranten als «Covidioten» titulierte, wurde wochenlang bis heute kontrovers diskutiert. Verfassungsschutzbehörden kündigten an, die Anti-Corona-Bewegung sowohl auf der Straße als auch im Internet stärker beschatten.
Nachdem der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, davon ausging, dass Rechtsextremisten und Verschwörungstheoretiker nicht die Mehrheit bildeten, hoben die deutschen Leitmedien gerade diese Personengruppen in ihrer Berichterstattung besonders hervor, indem man von «Reichsbürgern, Verschwörungstheoretikern, Rechtsextremen und Impfgegnern» spricht, die eine «Gefahr für die Demokratie» darstellen sollen.