In den frühen Morgenstunden entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Beschwerde der Berliner Polizei und bestätigte die vorinstanzliche Entscheidung, das Demonstrationsverbot für rechtswidrig zu erklären. Der Beschluss des Verwaltungsgericht ist damit rechtskräftig, die Demonstrationen können stattfinden.
Eine ausführliche Begründung für die Ablehnung der Beschwerde der Berliner soll im Laufe des Tages öffentlich kommuniziert werden. Diese hatte kurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bei der zuständigen höheren Gerichtsinstanz Beschwerde gegen das Urteil einzureichen. Die Sicherheitsbehörde sah das Demonstrationsverbot als begründet an, da aus ihrer Prognose zu erwarten wäre, dass es zu zahlreichen Verstößen gegen Hygiene- und Abstandsregeln kommen würde. Öffentliche Interessen wie der Gesundheitsschutz seien aus Sicht der Behörde nicht mehr zu gewährleisten. Begründet wurde die Einschätzung damit, dass durch die Ansammlung Zehntausender Menschen — oft ohne Maske und Abstand — ein zu hohes Gesundheitsrisiko für die Bevölkerung entstehe aus Sicht der Polizei durch die erfahrungsgemäß — höchstwahrscheinlich stattfindenden -Verletzungen infektionschutzrechtlicher Pflichten und Regeln.
Das habe bereits die Demonstration gegen die Corona-Politik am 1. August in Berlin gezeigt, bei der die meisten Demonstranten bewusst Hygieneregeln ignoriert hätten. Insoweit überwiege das grundrechtlich garantierte Recht auf Gesundheit der Allgemeinheit dem Recht auf Versammlung und freier Meinungsäußerungen der Protestbewegung. Dies sah das Gericht anders und betonte in seiner Entscheidung die besondere Bedeutung des Rechtes auf Versammlungsfreiheit, das auch in Zeiten von Pandemien gewährleistet werden muss und dem Gesundheitsschutzinteresse der Allgemeinheit überwiegt.
Zudem schätzte das Berliner Gericht die Lage anders ein und sah keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, soweit das Hygienekonzept, das die Vernanstalter den Behörden vorgelegt wurde auch umgesetzt wird, Das Gericht korrigierte lediglich das Konzept und machte Auflagen im Hinblick zur Korrektur des Hygienekonzept. Der Gefahrenprognose der Polizei wurde nicht gefolgt. Eine Maskenpflicht wurde als Auflage nicht genannt, lediglich die Abstandsregeln wurden korrigiert.
Zudem wurde die Entscheidung des Berliner Innensentators im Vorfeld als politisch motivierte Entscheidung kritisiert, die sich sogar in der öffentlichen Begründung wiederfindet. Rechtsanwalt Markus Haintz, der die Veranstalter vor Gericht vertritt, reagierte auf die Entscheidung der Berliner Senatsverwaltung gelassen und war sich sicher, dass die Gerichte das Verbot für grundrechtswidrig erklären werden. Notfalls hätte man auch das Karlsruher Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, wenn das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Polizei folgte.
Für die Berliner Regierung endete die Entscheidung vom letzten Mittwoch mit einer peinlichen Niederlage, die nicht mehr angefochten werden kann. Bereits im Vorfeld haben Rechtsexperten die Grundrechtswidrigkeit der Verbotverfügung öffentlich und in aller Deutlichkeit kritisiert. Vor allem wurde der Vorwurf laut, die restrikiven und strengen Hygieneregeln als politische Waffe zu missbrauchen, indem sie Coronabekämpfungsregeln als rechtliche Grundlage für ein Versammlungsverbot mißbraucht, da es sonst keine rechtlichen Gründe gibt, die ein Versammlungsverbot rechtfertigen würde. Im Gegenteil, vielmehr wolle man der großen Protestbewegung das Versammlungsrecht deswegen absprechen, weil die Meinung nicht in das Weltbild der SPD-geführten Regierung passt.
In Berlin haben sich in der Folge Tausende Aktivisten sich entshlossen eine Versammlung für den kommenden Samstag anzumelden, nachdem die Verbotsentscheidung, gegen sämtliche Anti-Corna-Proteste gerichtet, bekannt wurde. Eine bereits gestern stattfindende Protestbewegung wurde zuerst verboten, dann vom Verwaltungsgericht schließlich zugelassen und verlief am Ende ohne besondere Vorkommnisse. Heute werden wiederum zahlreiche Menschen erwartet, die in der Hauptstadt gegen die Corona-Politik protestieren.