Die russische Generalstaatsanwaltschaft richtete einen zusätzlichen Antrag auf Rechtshilfe an die zuständigen Justizbehörden in Deutschland bezüglich der Situation mit Alexej Nawalny.
Das gab der offizielle Vertreter der Aufsichtsbehörde Andrej Iwanow bekannt.
«Am 14. September richtete die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation auf der Grundlage des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.04.1959 und zusätzlicher Protokolle einen zusätzlichen Antrag auf Rechtshilfe an den zuständigen Justizbehörden der Bundesrepublik Deutschland. Der Antrag betrifft die Materialien der von den Ermittlungsgremien des Innenministeriums Russlands durchgeführten Überprüfung.», sagte Iwanow.